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Erstversorgung bei Wasserschaden in Hochfranken

Wasser stoppen, Schaden eingrenzen, Hab und Gut sichern: Unsere geschulten Einsatzleiter übernehmen die Erstversorgung, dokumentieren den Schaden für Ihre Versicherung und leiten Leckortung und Trocknung ein.

Schnell handeln: Schadenminderung ist Pflicht

Bei einem Wasserschaden geht es zuerst darum, Hab und Gut zu schützen und alles in Sicherheit zu bringen, was noch zu retten ist. Das gilt bei einem Rohrbruch genauso wie nach Sturm, Hagel, Brand oder Starkregen.

Sind Sie versichert, ist das sogar Pflicht: Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Versicherte, einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Wer das versäumt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Einsatzleiter sind genau auf diese Anforderungen geschult. Was sie vor Ort veranlassen, schützt Ihr Gebäude und zugleich Ihren Versicherungsschutz.

Wasserschild

Versicherungsschutz prüfen

Gut, wenn‘s versichert ist

Der Einsatzleiter prüft gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Versicherungsmakler, welche Versicherung für den Schaden zuständig ist. Oft sind mehrere Verträge gleichzeitig betroffen, etwa Gebäude- und Hausratversicherung.

Unsere Einsatzleiter sind darauf geschult, Schäden den richtigen Versicherungssparten zuzuordnen, und haben dafür eine TÜV-Personenzertifizierung. Das beschleunigt die Bearbeitung bei Ihrer Versicherung.

Tipp: Suchen Sie Ihre Versicherungsunterlagen heraus, während der Einsatzleiter die ersten Maßnahmen einleitet. Dabei gilt: Rettung geht vor Aufklärung.

Abwicklung mit Ihrem Sachversicherer

Wenn Sie es wünschen, übernimmt der Einsatzleiter nach der Erstversorgung die Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Dafür benötigen wir Ihre Vollmacht. Fehlt sie noch, holen wir sie bei Rückfragen nach. Ziel ist, dass Sie sich möglichst wenig um Formalitäten kümmern müssen.

Karte der Wasserlecks

Schadenminderung

Genaue Abgrenzung ist wichtig

Je schneller nach einem Wasserschaden gehandelt wird, desto mehr Folgekosten lassen sich vermeiden. Versicherer nennen die Kosten dieser Maßnahmen Schadenminderungskosten, kurz SMK. Sie zählen nicht zu den eigentlichen Schadenkosten.

Besonders wichtig ist das, wenn Wasser in Hohlräume oder in geschichtete Bodenaufbauten gelaufen ist. Der Einsatzleiter misst deshalb, wie stark der Bodenaufbau durchfeuchtet ist und ob sich bereits Keime oder Schimmel gebildet haben. So wird Ihr Gebäude stabilisiert, bevor größere Schäden entstehen.

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Klarer Auftrag

Ihr Auftrag & Datenschutz

Nachdem der Einsatzleiter die Lage gesichtet hat, bespricht er den Auftrag mit Ihnen. Der Auftrag besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil legt den Umfang der Arbeiten fest und dient gleichzeitig als Schadenanzeige für Ihre Versicherung. Auf Wunsch wird hier auch vereinbart, dass wir direkt mit der Versicherung abrechnen.

Der zweite Teil, die „Vertraulichen Angaben“, ist nur für Sie bestimmt. Hier halten wir Ihre Wünsche und die Beratung fest. Das dauert nicht lange, aber nehmen Sie sich die Zeit: Es geht um Ihr Zuhause.

Wann Sie als Mieter den Vertrag unterzeichnen sollten

Schäden am Gebäude sind Sache des Eigentümers

Für Schäden an Ihrem Inventar ist Ihre Hausratversicherung zuständig, für das Gebäude der Eigentümer. Deshalb unterschreibt den Auftrag für Arbeiten am Gebäude normalerweise der Eigentümer, also Vermieter oder Verwaltung.

Ist der Vermieter nicht erreichbar, etwa weil er im Urlaub ist, können Sie als Mieter den Auftrag unterzeichnen. Denn auch Mieter müssen Schäden an der Mietsache dem Vermieter unverzüglich melden und dürfen sie nicht einfach größer werden lassen (§ 536c BGB). Untätig zu bleiben kann Ihnen später als Verletzung dieser Pflicht ausgelegt werden.

Unsicherheiten regelt das Profiteam

Wir kümmern uns um alles, was Ihnen wichtig ist

Bei einem versicherten Schaden übernimmt Ihre Sachversicherung in der Regel die Kosten. Manchmal gibt es aber Unklarheiten, etwa wenn die Versicherung einzelne Leistungen nicht anerkennen will oder die Zahlung ablehnt. Dann prüfen unsere Fachleute den Fall für Sie.

Wird über eine Sicherungsabtretung abgerechnet, vertritt unser Team im Backoffice Ihre Interessen gegenüber der Versicherung. Dazu arbeiten wir mit Sachverständigen, Spezialgutachtern, Baubiologen und Rechtsanwälten zusammen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was Ihnen wichtig ist.

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Häufige Fragen zur Erstversorgung

Was sollte ich bei einem Wasserschaden als Erstes tun?

Schließen Sie den Hauptwasserhahn. Den Strom in nassen Räumen schalten Sie nur ab, wenn der Sicherungskasten trocken erreichbar ist. Fotografieren Sie den Schaden und rufen Sie uns an: 09286-9890.

Bei einem versicherten Schaden gelten die Kosten als Schadenminderungskosten und werden in der Regel von der zuständigen Versicherung übernommen. Unsere Preise richten sich nach einem mit der Versicherungswirtschaft abgestimmten Leistungsverzeichnis.

Ja, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist. Informieren Sie ihn trotzdem so schnell wie möglich über den Schaden.

Wir orten das Leck, reparieren die Ursache und trocknen die betroffenen Bauteile. Alles aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner.

Wasserschaden? Wir helfen Ihnen weiter.

Rufen Sie uns an, wir besprechen die nächsten Schritte und stimmen einen Termin mit Ihnen ab. Wir sind in Hof, in Hochfranken und im gesamten Einsatzgebiet für Sie da. Unser Büro in Oberkotzau erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, freitags von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr.

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